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Vermietet gekauft

Was passiert mit dem Mieter, wenn Sie kaufen?

Wer eine vermietete Wohnung kauft, kauft den Mietvertrag mit. Für 31 Länder steht hier, woran der Eintritt hängt, wie Sie kündigen können und was mit der Kaution ist.

Das Wichtigste zuerst

„Kauf bricht nicht Miete" gilt fast überall, deshalb ist nicht der Grundsatz interessant, sondern die Bedingung. In 9 von 31 Ländern hängt der Eintritt an einer Formalie: einer Eintragung, einer Registrierung, einem sicher datierten Schriftstück. Fehlt sie, gilt der Grundsatz nicht in gleicher Weise.

Ihr eingestelltes Land

Österreich

Woran der Eintritt hängt

keine

Der Erwerber tritt in den Mietvertrag ein, ohne dass eine Formalie erfüllt sein muss. Der Mieter bleibt, Sie werden sein Vermieter.

Wie der Eintritt genau läuft

Der Mietvertrag geht nach § 1120 ABGB auf den Erwerber über. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ist der Eintritt zwingend, der Vertrag bleibt mit allen Klauseln bestehen (§ 2 MRG).

Wann Sie kündigen können

Außerhalb des MRG kann mit den gesetzlichen Fristen gekündigt werden; ein im Grundbuch verbücherter Mietvertrag schließt das Sonderkündigungsrecht des § 1120 ABGB aus. Im Vollanwendungsbereich des MRG besteht starker Kündigungsschutz, der Vermieter braucht einen wichtigen Grund.

Wie stark Sie die Miete erhöhen dürfen

Im Vollanwendungsbereich des MRG gelten Mietzinsgrenzen (Richtwert- oder Kategoriemietzins); außerhalb ist der Mietzins frei vereinbar und wird meist wertgesichert angepasst.

Die Kaution

Üblich sind zwei bis drei Bruttomieten; die Kaution ist gewinnbringend zu veranlagen und am Ende samt Zinsen zurückzuzahlen. Der Erwerber tritt in die Kaution ein.

Rechtsgrundlage: § 1120 ABGB und das Mietrechtsgesetz (MRG), § 2 für den Eintritt des Erwerbers. Stand 2026-07-28.

Das sollten Sie vom Verkäufer verlangen 3

  • bestehende Mietverträge und ob MRG-Vollanwendung vorliegt
  • ob der Mietvertrag im Grundbuch verbüchert ist
  • Kaution und Art des Mietzinses

Die Kaution steht in keinem Inserat, und Sie schulden sie trotzdem

Sie kommt nicht mit dem Kaufpreis, und am Ende des Mietverhältnisses will der Mieter sie von Ihnen zurück. In 14 von 31 Ländern gibt es dafür eine gesetzliche Obergrenze, in 17 nicht.

Polen12 Monatsmieten
Norwegen6 Monatsmieten
Deutschland3 Monatsmieten
Schweiz3 Monatsmieten
Italien3 Monatsmieten
Belgien3 Monatsmieten
Tschechien3 Monatsmieten
Luxemburg3 Monatsmieten
Dänemark3 Monatsmieten
Finnland3 Monatsmieten
Estland3 Monatsmieten
Niederlande2 Monatsmieten
Frankreich1 Monatsmieten
Spanien1 Monatsmieten

Für die übrigen Länder steht hier keine Zahl. Wo der Gesetzestext nur von marktüblichen Beträgen spricht, ist das eine Beobachtung und keine Grenze. Wer sie als Grenze ausgibt, behauptet eine Rechtslage, die es nicht gibt. Das Vereinigte Königreich deckelt in Wochenmieten statt in Monaten, und wir rechnen das nicht um.

Die übrigen Länder

Sortiert nach dem, was der Eintritt voraussetzt. Oben stehen die Länder, in denen eine fehlende Formalie den Grundsatz aushebelt.

Polen

kündbar, wenn Form fehlt

Kodeks cywilny, Art. 678 (Eintritt des Erwerbers), und die Ustawa o ochronie praw lokatorów (Mieterschutzgesetz)

Bulgarien

Eintragung im Grundbuch

Gesetz über die Schuldverhältnisse und Verträge (Zakon za zadalzheniyata i dogovorite, ZZD), Art. 237 für den Übergang auf den Käufer

Lettland

Eintragung im Grundbuch

Dzīvojamo telpu īres likums (lettisches Wohnraummietgesetz) und der Civillikums

Spanien

Eintragung im Grundbuch

Ley 29/1994 de Arrendamientos Urbanos (LAU), Art. 14 für den Eintritt des Erwerbers

Italien

Registrierung des Vertrags

Codice Civile, Art. 1599 für den Eintritt des Erwerbers bei registriertem Vertrag; Legge 431/1998 für die Wohnraummiete

Griechenland

sicher datiertes Schriftstück

Zivilgesetzbuch (Astikos Kodikas), Art. 614 für den Eintritt des Erwerbers und Art. 618 für Verträge über neun Jahre

Rumänien

sicher datiertes Schriftstück

Zivilgesetzbuch (Codul civil, Gesetz Nr. 287/2009), Art. 1811 für die Bindung des Erwerbers

Serbien

sicher datiertes Schriftstück

Zakon o obligacionim odnosima (Gesetz über die Schuldverhältnisse), Regeln zur Veräußerung der vermieteten Sache

Schweden

Schriftform und Einzug

Jordabalken 12 kap. (hyreslagen); Besitzschutz nach 12 kap. 46 § und Übergang auf den neuen Eigentümer nach dem Jordabalken

Belgien

keine

Vlaams Woninghuurdecreet und die entsprechenden Dekrete in Wallonie und Brüssel; als Grundlage der Code civil

Dänemark

keine

Lejeloven (dänisches Wohnraummietgesetz)

Deutschland

keine

§ 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete), § 573 BGB (Eigenbedarf) und § 551 BGB (Kaution)

Estland

keine

Võlaõigusseadus (estnisches Schuldrechtsgesetz), Regeln zur Wohnraummiete

Finnland

keine

Laki asuinhuoneiston vuokrauksesta (Gesetz über die Wohnraummiete, 481/1995)

Frankreich

keine

Gesetz Nr. 89-462 vom 6. Juli 1989, Art. 15 für congé pour vente und reprise; Code civil, Art. 1743 für den Eintritt des Erwerbers

Irland

keine

Residential Tenancies Act 2004 (Section 12 Pflichten des Vermieters, Registrierung bei der RTB) in der Fassung des Residential Tenancies (Miscellaneous Provisions) Act 2026, wirksam ab 01.03.2026

Kroatien

keine

Zakon o najmu stanova (Gesetz über die Wohnungsmiete)

Litauen

keine

Litauisches Zivilgesetzbuch (Civilinis kodeksas, Gesetz Nr. VIII-1864), Kapitel XXVIII zur Miete

Luxemburg

keine

Gesetz vom 21. September 2006 über den Wohnraummietvertrag (loi sur le bail à usage d'habitation), reformiert 2024

Malta

keine

Private Residential Leases Act (Cap. 604); als Grundlage der Civil Code (Cap. 16)

Niederlande

keine

Burgerlijk Wetboek Boek 7, Art. 226 (koop breekt geen huur)

Norwegen

keine

Husleieloven (Lov om husleieavtaler), § 8-6 für den Eigentümerwechsel

Portugal

keine

Código Civil und das Novo Regime do Arrendamento Urbano (NRAU, Lei 6/2006); Kündigung durch den Vermieter nach Art. 1101 Código Civil

Schweiz

keine

Art. 261 OR für den Übergang und die Eigenbedarfskündigung des Erwerbers; Art. 257e OR für die Kaution

Slowakei

keine

Občiansky zákonník (Gesetz Nr. 40/1964 Zb.), § 680 für den Eintritt des Erwerbers

Slowenien

keine

Stanovanjski zakon (SZ-1), Kündigung nach dem Kapitel VI.7 und den Verschuldensgründen des 103. člen

Tschechien

keine

Občanský zákoník (Gesetz Nr. 89/2012 Sb.), § 2221 ff. für den Übergang des Mietverhältnisses

Ungarn

keine

2013. évi V. törvény (Ptk., Bürgerliches Gesetzbuch) und das 1993. évi LXXVIII. törvény (lakástörvény)

Vereinigtes Königreich

keine

Housing Act 1988, reformiert durch den Renters' Rights Act 2025 (Abschaffung von Section 21, neue Section-8-Gründe inklusive Ground 1A bei Verkauf)

Zypern

keine

Rent Control Law, Cap. 23 für kontrollierte Mieten; freie Mieten nach dem Contract Law, Cap. 149

Was hier steht, ist keine Rechtsberatung. Wo wir eine Frage für ein Land nicht am Gesetzestext belegen können, steht das ausdrücklich da, statt eine Zahl zu nennen, die plausibel klingt. Stand des Korpus: 2026-07-28.

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Die übrigen Rechtsfragen vor der Unterschrift stehen in der Übersicht zum Immobilienrecht.

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