Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir wollen, dass diese Website und die Berichte darin für möglichst alle nutzbar sind, auch mit Vorleseprogramm, nur mit der Tastatur, bei eingeschränktem Sehvermögen oder mit unruhiger Hand. Diese Erklärung sagt, was dafür getan ist und was noch fehlt.
Wie verbindlich das ist
Diese Erklärung geben wir freiwillig ab. Das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für den Handel im Internet, nimmt Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen aber aus. Unter diese Ausnahme fallen wir derzeit. Wir halten uns trotzdem an die anerkannten Regeln, weil sie sinnvoll sind, und nicht, weil eine Behörde es verlangt. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.2, Stufe AA.
Was heute steht
- Jede Seite meldet ihre Sprache. Deutsch, Englisch, Niederländisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch und Polnisch stehen als Sprachangabe im Seitenkopf, damit ein Vorleseprogramm richtig ausspricht. Die Rechtstexte bleiben deutsch und sind auf fremdsprachigen Seiten ausdrücklich als deutsch ausgezeichnet, statt englisch vorgelesen zu werden.
- Klickflächen sind groß genug. Am Handy misst jedes Ziel mindestens 44 Pixel, am Schreibtisch mindestens 24. Die 24 sind kein Schätzwert, sondern die Untergrenze aus WCAG 2.2 (Kriterium 2.5.8); sie gilt unabhängig davon, ob jemand mit Maus, Finger oder Kopfsteuerung zeigt.
- Kein Zustimmungs-Fenster, kein Werbebanner, kein Autoplay. Nichts legt sich beim Öffnen über die Seite und muss erst weggeklickt werden. Das ist für alle angenehm und für Menschen mit Vorleseprogramm der Unterschied zwischen nutzbar und unbrauchbar.
- Der Bericht ist Text, kein Bild. Ein Dossier lässt sich vorlesen, vergrößern und durchsuchen. Auch das Gutachten als PDF enthält echten Text, keine abfotografierten Seiten.
- Lesbare Schrift und ruhige Farben. Die Seite arbeitet mit einem festen Satz an Farb- und Schriftwerten, der an einer Stelle gepflegt wird; ein automatischer Test schlägt an, wenn irgendwo ein Wert benutzt wird, den es gar nicht gibt.
Was heute noch nicht barrierefrei ist
Diese Punkte kennen wir und schreiben sie hin, statt sie zu verschweigen:
- Der Grundriss-Editor und die Rundgang-Ansicht setzen Sehen und ein Zeigegerät voraus. Zeichnen mit der Tastatur allein ist nicht möglich. Wer diese Werkzeuge nicht bedienen kann, verliert nichts am eigentlichen Bericht: Beide sind Zugaben, die Analyse läuft ohne sie vollständig.
- Die Karte im Reiter „Lage“ ist eine Bildkarte. Die wichtigen Aussagen daraus, also Entfernungen, Umgebung und Lagerisiken, stehen zusätzlich als Text im Bericht, aber die Karte selbst ist nicht vorlesbar.
- Es gibt keinen unabhängigen Prüfbericht. Die Punkte oben sind von uns selbst geprüft und im Browser nachgemessen, nicht von einer Prüfstelle bestätigt. Wir behaupten deshalb keine bestätigte Konformität.
- Leichte Sprache und Gebärdensprache bieten wir nicht an. Wir schreiben aber bewusst in kurzen Sätzen und ohne Fachjargon; Fachbegriffe sind im Glossar erklärt.
Wenn Sie auf eine Hürde stoßen
Schreiben Sie uns an office@domoscan24.com und sagen Sie, welche Seite und welches Hindernis. Wir antworten an Werktagen, in der Regel innerhalb eines Arbeitstages, und sagen Ihnen ehrlich, ob und wann wir es beheben können. Wenn Sie eine Auskunft aus einem Bericht brauchen, an die Sie technisch nicht herankommen, geben wir sie Ihnen auf einem anderen Weg, etwa als einfache Textdatei oder am Telefon.
Stand: Juli 2026. Diese Erklärung wird geprüft, sobald sich die Oberfläche wesentlich ändert. Verwandte Seiten: Impressum, Datenschutz, Kontakt.