Für Mieter
Ist die geforderte Miete überhaupt zulässig?
Ein Vergleichsportal zeigt Ihnen, was andere verlangen. Es sagt Ihnen nicht, ob die Miete RECHTLICH gedeckt ist. Wir prüfen beides und nennen die Gesetzesstelle dazu, für 31 Länder.
Was Sie bekommen
Miete gegen zwei Maßstäbe
Die geforderte Miete gegen die ortsübliche Miete am Standort UND gegen die gesetzliche Obergrenze, wo eine gilt. Liegt sie darüber, steht dort der Betrag pro Monat und pro Jahr.
Die Stelle, an die Sie sich wenden
Ist eine Grenze überschritten, nennen wir die zuständige Schlichtungs- oder Prüfstelle im jeweiligen Land. Ohne diese Angabe ist der Befund nur ein Ärgernis.
Betriebskosten im Blick
Welche Posten überhaupt auf einen Mieter umgelegt werden dürfen, unterscheidet sich je Land deutlich. Das Dossier ordnet die Nebenkosten dieser Wohnung ein.
Lage ohne Maklersprache
Verkehr, Versorgung, Lärm, Umgebung: gemessen aus offenen Datenquellen statt aus Adjektiven im Inserat.
Unter dem Marktschnitt und trotzdem zu teuer
Eine Miete kann günstiger sein als der Durchschnitt und trotzdem über der gesetzlichen Grenze liegen, sobald ein Richtwert, eine Mietpreisbremse oder ein Lagezuschlag greift. Der Marktvergleich zeigt dann „günstig“, während Sie zu viel zahlen. Die bindende Grenze schlägt den Marktvergleich, nie umgekehrt.
Häufige Fragen
Kann ich prüfen lassen, ob meine Miete zu hoch ist?
Ja. Die Miet-Prüfung stellt die geforderte Miete der ortsüblichen Miete und der gesetzlichen Obergrenze gegenüber. Liegt sie darüber, sehen Sie den Betrag pro Monat und pro Jahr sowie die zuständige Stelle.
Brauche ich dafür den Mietvertrag?
Nein. Adresse, Größe und die geforderte Miete genügen für die Einschätzung. Ein Inserat reicht ebenfalls, den Text können Sie einfach einfügen.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Es ist eine KI-gestützte Einschätzung mit Angabe der Gesetzesstelle. Verbindlich entscheiden nur die zuständige Stelle oder ein Gericht.
Für welche Länder gilt das?
Die Mietrechtslage ist für 31 Länder hinterlegt, jeweils mit der Norm, auf die sich die Einschätzung stützt.