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Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen?

Die Abrechnung kommt fertig ins Haus. Für 31 Länder steht hier, was umgelegt werden darf, was nicht, und ob der Mietvertrag dabei überhaupt eine Rolle spielt.

Das Wichtigste zuerst

In 8 von 31 Ländern ist der Katalog abschließend: Österreich, Frankreich, Niederlande, Vereinigtes Königreich, Schweden, Polen, Dänemark, Norwegen. Dort nützt dem Vermieter eine Vertragsklausel nichts. Er darf nur umlegen, was im Gesetz steht, und was er darüber hinaus verlangt hat, ist zu Unrecht gezahlt. In den übrigen Ländern ist es umgekehrt: Dort steht und fällt alles mit dem Mietvertrag.

Ihr eingestelltes Land

Österreich

Ist die Liste vollständig?

abschließend

Das Gesetz nennt die Posten, und die Liste ist vollständig. Eine Vertragsklausel kann sie nicht erweitern. Was darüber hinaus verlangt wurde, ist zu Unrecht gezahlt.

Rechtsgrundlage: § 21 MRG (Betriebskosten), § 22 MRG (Verwaltungskosten), § 24 MRG (Gemeinschaftsanlagen).

Das darf umgelegt werden 8

  • Wasser und Abwasser samt Kanalgebühr
  • Rauchfangkehrung, Kanalräumung, Unratabfuhr, Schädlingsbekämpfung
  • Beleuchtung der allgemeinen Teile
  • Feuer-, Haftpflicht- und Leitungswasserschadenversicherung
  • Hausbetreuung (Hausbesorger oder Reinigungsfirma)
  • Grundsteuer
  • Verwaltungskosten, aber nur bis zur Pauschale des § 22 MRG
  • Betrieb von Gemeinschaftsanlagen wie Lift und Waschküche (§ 24 MRG)

Das nicht 5

  • Erhaltung und Instandsetzung, das ist Sache des Vermieters (§ 3 MRG)
  • Reparaturen an Dach, Fassade, Steigleitungen
  • Verbesserungen und Neuherstellungen
  • Verwaltungskosten über die Pauschale hinaus
  • Kosten, die der Vermieter selbst verursacht hat

Woran die Umlage hängt

Im Vollanwendungsbereich des MRG ergibt sich die Umlage direkt aus dem Gesetz, eine eigene Vereinbarung ist nicht nötig. Der Katalog des § 21 MRG ist taxativ: Was dort nicht steht, darf der Vermieter nicht überwälzen, auch nicht mit Vertragsklausel.

Bis wann abgerechnet werden muss

Abrechnung bis 30. Juni des Folgejahres, Auflage der Belege am Haus (§ 21 Abs. 3 MRG). Der Mieter kann bei der Schlichtungsstelle prüfen lassen; Rückforderung binnen drei Jahren.

Obergrenze

Verwaltungskosten sind mit dem Kategoriebetrag A je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr gedeckelt (§ 22 MRG in Verbindung mit § 15a Abs. 3 Z 1 MRG). Mehr ist unzulässig, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand des Verwalters.

Vorher klären

Der aktuelle Kategoriebetrag A je m² und Jahr; er wird per Index angehoben. Und ob das Objekt im Vollanwendungsbereich liegt, denn im Teil- und Nichtanwendungsbereich gilt die Vereinbarung statt des Katalogs.

Die übrigen Länder

Sortiert nach Verbindlichkeit, das Strengste zuerst. Die Frage in der zweiten Spalte entscheidet, ob Sie im Gesetz oder im Mietvertrag nachsehen müssen.

Dänemark

abschließend

Lejeloven (dänisches Mietgesetz), Regeln zu Verbrauch und Nebenkosten

Frankreich

abschließend

Décret n° 87-713 du 26 août 1987 (liste limitative), Art. 23 Loi 89-462

Niederlande

abschließend

Besluit servicekosten, Art. 7:237 und 7:259 BW

Norwegen

abschließend

Husleieloven (norwegisches Mietgesetz von 2000), Grenze für Zusatzkosten neben der Miete

Polen

abschließend

Art. 2 Nr. 8 und Art. 9 Ustawa o ochronie praw lokatorów (21.06.2001)

Schweden

abschließend

12 kap. 19 § Jordabalken (hyreslagen), Betrag muss im Vertrag bestimmt sein

Vereinigtes Königreich

abschließend

Tenant Fees Act 2019, Schedule 1 (permitted payments); Landlord and Tenant Act 1985, s. 19

Deutschland

abschließend bei Vereinbarung

§ 2 BetrKV (Aufstellung der Betriebskosten), § 556 BGB (Vereinbarung und Abrechnung)

Italien

abschließend bei Vereinbarung

Art. 9 Legge 392/1978 (oneri accessori), Art. 1576 Codice civile (Erhaltung)

Tschechien

abschließend bei Vereinbarung

Zákon o službách (Gesetz Nr. 67/2013 Sb.) über die mit der Wohnungsnutzung verbundenen Leistungen

Belgien

offen, nur bei Vereinbarung

Vlaams Woninghuurdecreet vom 09.11.2018, Art. 27 (kosten en lasten); Wohnungsmiete ist regional geregelt

Bulgarien

offen, nur bei Vereinbarung

Zakon za zadalzheniyata i dogovorite (Gesetz über Schuldverhältnisse und Verträge, ZZD)

Estland

offen, nur bei Vereinbarung

Võlaõigusseadus (Schuldrechtsgesetz), Mietrecht

Finnland

offen, nur bei Vereinbarung

Laki asuinhuoneiston vuokrauksesta (481/1995), das finnische Wohnungsmietgesetz

Griechenland

offen, nur bei Vereinbarung

Astikos Kodikas (Zivilgesetzbuch), Art. 574 ff.; die Gemeinschaftskosten (koinóchrista) nach der Wohnungseigentums-Ordnung

Irland

offen, nur bei Vereinbarung

Section 12 Residential Tenancies Act 2004 (Pflichten des Vermieters); Section 18 Multi-Unit Developments Act 2011 (service charge trifft den Eigentümer der Einheit)

Kroatien

offen, nur bei Vereinbarung

Zakon o obveznim odnosima (Obligationengesetz); die Instandhaltungsrücklage (pričuva) nach dem Wohnungseigentumsrecht

Lettland

offen, nur bei Vereinbarung

Dzīvojamo telpu īres likums (Wohnmietgesetz, 2021); ergänzend der Civillikums

Litauen

offen, nur bei Vereinbarung

Civilinis kodeksas (Zivilgesetzbuch, Gesetz Nr. VIII-1864), Wohnraummiete in Buch 6

Luxemburg

offen, nur bei Vereinbarung

Loi du 21 septembre 2006 sur le bail à usage d'habitation und Code civil, ergänzt durch das RGD vom 16. Juni 2015 zu den charges locatives

Malta

offen, nur bei Vereinbarung

Private Residential Leases Act (Cap. 604); ergänzend der Civil Code (Cap. 16)

Portugal

offen, nur bei Vereinbarung

Art. 1424 Código Civil (encargos do condomínio), Art. 1424-A CC (Verantwortung)

Rumänien

offen, nur bei Vereinbarung

Codul civil (Zivilgesetzbuch, Gesetz Nr. 287/2009); die Verteilung der Nebenkosten überlässt das Gesetz dem Vertrag

Schweiz

offen, nur bei Vereinbarung

Art. 257a und 257b OR (Nebenkosten), Art. 4 bis 8 VMWG

Serbien

offen, nur bei Vereinbarung

Zakon o obligacionim odnosima (Obligationengesetz)

Slowakei

offen, nur bei Vereinbarung

Občiansky zákonník (Gesetz Nr. 40/1964 Zb.), Mietvertrag über eine Wohnung

Slowenien

offen, nur bei Vereinbarung

Stanovanjski zakon (SZ-1), 91. člen: der Vertrag muss die vom Mieter getragenen Kosten klar benennen

Spanien

offen, nur bei Vereinbarung

Art. 20 Ley 29/1994 (LAU), Rechtsprechung STS 1637/2025 vom 17.11.2025 zum IBI

Ungarn

offen, nur bei Vereinbarung

1993. évi LXXVIII. törvény (Lakástörvény) und Polgári Törvénykönyv

Zypern

offen, nur bei Vereinbarung

Vertragsrecht (Cap. 149); für kontrollierte Mietverhältnisse das Rent Control Law 23/1983

Insgesamt sind 151 umlagefähige Posten hinterlegt und 109 Posten, die ausdrücklich nicht umgelegt werden dürfen. Die zweite Zahl ist die nützlichere: Ein Posten, den das Gesetz ausschließt, bleibt beim Vermieter, auch wenn er im Vertrag steht.

Ob ein Posten umlegbar ist, hängt am Recht des Landes und am Mietvertrag. Wo der gesetzliche Katalog abschließend ist, hilft eine Vertragsklausel dem Vermieter nicht: der Posten bleibt bei ihm, und bereits eingehobene Beträge sind rückforderbar.

Wie hoch die Nebenkosten für ein bestimmtes Objekt realistisch ausfallen, rechnet ein Dossier mit aus, samt der Quelle je Annahme. Objekt prüfen lassen.

Die übrigen Rechtsfragen vor der Unterschrift stehen in der Übersicht zum Immobilienrecht.

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