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Vor der Unterschrift

Was kostet der Kauf zusätzlich zum Kaufpreis?

Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Makler. Für 31 Länder steht hier, welcher Posten wie hoch ist, worauf er sich stützt und ob Sie ihn nachrechnen oder verhandeln können.

Das Wichtigste zuerst

Nicht jeder Nebenkosten-Posten ist gleich verbindlich. Von 114 Posten in 31 Ländern haben 74 einen gesetzlichen Halt, 40 sind frei vereinbart. Bei den ersten können Sie nachrechnen, bei den zweiten verhandeln. Ein Nebenkosten-Rechner, der beides in eine einzige Prozentsumme wirft, lässt die Maklerprovision wie eine Steuer aussehen. Sie ist aber der Posten, bei dem Reden am meisten bringt.

Ihr eingestelltes Land

Österreich

Worauf gerechnet wird

Gerechnet wird auf die Gegenleistung, in der Regel den Kaufpreis (§ 4 Abs. 1 GrEStG). Es gibt keinen amtlichen Ersatzwert wie in Italien.

Grunderwerbsteuer

gesetzlich fest3,5 %

Beim Kauf zwischen Fremden 3,5 Prozent der Gegenleistung, bundesweit einheitlich. Der begünstigte Stufentarif nach § 7 Abs. 1 Z 2 GrEStG gilt nur bei Übertragung im Familienverband, nicht beim gewöhnlichen Kauf.

Nachrechnen. Weicht die Abrechnung ab, stimmt sie nicht.

Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987.

Grundbuch-Eintragungsgebühr

gesetzlich fest1,1 %

1,1 Prozent für die Eintragung des Eigentumsrechts. Wer die Wohnung finanziert, zahlt zusätzlich 1,2 Prozent für die Eintragung des Pfandrechts (TP 9 lit. b Z 4 GGG).

Nachrechnen. Weicht die Abrechnung ab, stimmt sie nicht.

Vorher klären: Die befristete Befreiung nach § 25a GGG für Hauptwohnsitz-Käufe bis 500.000 Euro ist am 30.06.2026 ausgelaufen. Für Verträge ab dem 01.07.2026 fallen beide Gebühren wieder an. Prüfen, ob der Gesetzgeber sie verlängert hat.

Rechtsgrundlage: TP 9 lit. b Z 1 der Anlage zum GGG (Gerichtsgebührengesetz).

Maklerprovision

gesetzlich gedeckelt

Die IMV setzt eine Obergrenze je Auftraggeber: bei einem Kaufpreis über 48.448,51 Euro höchstens 3 Prozent, zwischen 36.336,42 und 48.448,51 Euro pauschal höchstens 1.453,46 Euro, darunter höchstens 4 Prozent. Jeweils netto, dazu 20 Prozent Umsatzsteuer, also höchstens 3,6 Prozent brutto. Wer mehr verlangt, verlangt zu viel. Das Bestellerprinzip gilt seit 01.07.2023 NUR bei der Miete, beim Kauf zahlen üblicherweise beide Seiten.

Durchsetzen. Über der Grenze müssen Sie nicht zahlen.

Vorher klären: Ob überhaupt ein Makler eingeschaltet ist (beim Direktkauf vom Eigentümer null) und was der Vermittlungsauftrag tatsächlich vereinbart.

Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 1 Immobilienmaklerverordnung (IMV), BGBl. Nr. 297/1996.

Vertragserrichtung und Treuhand

frei vereinbar

Rechtsanwalt oder Notar errichtet den Kaufvertrag und führt die Treuhandschaft. Das Honorar ist frei vereinbar; markttypisch sind 1 bis 3 Prozent zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze, wohl aber Tarifwerke als Vergleichsmaßstab.

Verhandeln. Die genannte Zahl ist ein Vorschlag, kein Gesetz.

Vorher klären: Das konkret vereinbarte Honorar. Ein Pauschalangebot ist üblich und verhandelbar.

Rechtsgrundlage: § 16 RATG bzw. Notariatstarifgesetz (NTG), beide als Orientierung, nicht bindend.

Die Grunderwerbsteuer in den übrigen Ländern

Der größte einzelne Posten, und der einzige, der sich zwischen Ländern direkt vergleichen lässt. Die übrigen Posten stehen jeweils auf der Seite Ihres Landes, weil sie unterschiedlich heißen und unterschiedlich funktionieren.

Niederlande

2 %

2 Prozent für eine Wohnung, die der Käufer selbst als Hauptwohnsitz nutzt. Wer die Wohnung NICHT selbst bewohnt, also vermietet oder als Zweitwohnung hält, zahlt seit dem 01.01.2026 8 Prozent; bis Ende 2025 waren es 10,4 Prozent. Gewerbeobjekte bleiben bei 10,4 Prozent. Der Satz hängt also nicht am Objekt, sondern an der Absicht des Käufers.

Polen

2 %

2 Prozent beim Kauf auf dem Zweitmarkt, ohne Stufen und ohne Ausnahmen im Satz. Beim Kauf vom Bauträger fällt kein PCC an, dort greift Umsatzsteuer. Seit dem 01.01.2024 gilt zusätzlich ein Satz von 6 Prozent für den Erwerb der sechsten und jeder weiteren Wohnung im selben Gebäude oder auf demselben Grundstück (Art. 7a), gedacht gegen Aufkäufe ganzer Häuser.

Schweden

1,5 %

1,5 Prozent für natürliche Personen, 4,25 Prozent für juristische Personen. Der Satz hängt also daran, WER kauft, nicht was gekauft wird. Dazu kommt immer eine expeditionsavgift von 825 Kronen. WICHTIG: Beim Kauf einer bostadsrätt, also eines Wohnrechts in einer Wohnungsgenossenschaft, fällt keine stämpelskatt an, und das ist in schwedischen Städten die häufigste Wohnform.

Luxemburg

7 %

Sieben Prozent des Kaufpreises, landesweit einheitlich: sechs Prozent Registrierung plus ein Prozent Transkription. Für den selbst bewohnten Hauptwohnsitz gibt es die Steuergutschrift Bëllegen Akt von bis zu 40.000 Euro je Käufer, 80.000 für ein gemeinsam veranlagtes Paar, verrechnet gegen diese Steuer; dafür muss die Wohnung mindestens zwei Jahre selbst bewohnt werden.

Tschechien

0 %

Es fällt KEINE Grunderwerbsteuer an. Die frühere Steuer von vier Prozent wurde im September 2020 abgeschafft (Gesetz Nr. 386/2020 Sb.) und ist bis 2026 nicht wieder eingeführt. Der Käufer spart damit den größten Posten, den es in den meisten Nachbarländern gibt.

Kroatien

3 %

Drei Prozent vom Marktwert der Immobilie, gezahlt vom Käufer. Der Satz gilt beim Kauf einer Bestandsimmobilie. Achtung: Beim Neubau, den ein umsatzsteuerpflichtiger Bauträger erstmals verkauft, fällt keine Grunderwerbsteuer an, stattdessen 25 Prozent Umsatzsteuer.

Slowenien

0 %

Die Grunderwerbsteuer beträgt zwei Prozent. Gesetzlich schuldet sie der VERKÄUFER, nicht der Käufer, deshalb steht für den Käufer null Prozent. Vertraglich lässt sich die Last überwälzen, das ist dann eigens zu vereinbaren. Beim Neubau vom Bauträger entfällt die Grunderwerbsteuer, dort greift stattdessen die Umsatzsteuer.

Slowakei

0 %

Es fällt KEINE Grunderwerbsteuer an, weder für den Käufer noch für den Verkäufer. Die Slowakei hat ihre frühere Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2005 abgeschafft und keine neue eingeführt. Der Käufer spart damit den Posten, der in vielen Nachbarländern der größte ist.

Ungarn

4 %

Vier Prozent auf den Teil bis eine Milliarde Forint, zwei Prozent auf einen darüber liegenden Teil. Für eine normale Wohnung sind es also glatt vier Prozent, gezahlt vom Käufer. Für den Erstkauf des Hauptwohnsitzes gibt es Ermäßigungen, für Käufer unter 35 Jahren beim ersten Eigenheim unter Bedingungen sogar die volle Befreiung.

Dänemark

0,6 %

Dänemark erhebt keine klassische Grunderwerbsteuer. Für die Eintragung des Eigentums ins Grundbuch fällt die Registrierungsabgabe an: ein fester Teil von 1.850 Kronen plus 0,6 Prozent des Kaufpreises. Sie trägt der Käufer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wird die Immobilie mit einer Hypothek finanziert, kommt eine gesonderte Registrierungsabgabe für das Pfandrecht hinzu.

Norwegen

2,5 %

2,5 Prozent des Marktwerts bei der Eintragung des Eigentums, gezahlt vom Käufer. WICHTIG: Die Abgabe fällt nur beim Kauf einer Selbsteigentums-Immobilie (selveier) an. Beim Kauf einer Genossenschaftswohnung (borettslag) entfällt sie ganz, weil man Anteile und nicht das Grundstück erwirbt; dort liegen die Nebenkosten bei nur 0,5 bis 1,5 Prozent.

Finnland

1,5 %

Der Satz hängt von der Eigentumsform ab: 1,5 Prozent beim Kauf von Anteilen an einer Wohnungsgesellschaft (asunto-osakeyhtiö), das ist die häufigste Wohnform in Finnland, und 3 Prozent beim Kauf einer Immobilie mit Grundstück oder eines Einzelhauses. Gezahlt vom Käufer. Die frühere Befreiung für Erstkäufer wurde 2024 abgeschafft.

Estland

0 %

Es fällt KEINE Grunderwerbsteuer an. Estland kennt keine Erwerbsteuer auf Immobilienkäufe und ist damit eines der günstigsten Länder der EU für den Kauf. Der Käufer trägt nur die Notar- und die Staatsgebühr.

Lettland

1,5 %

1,5 Prozent des Immobilienwerts als staatliche Gebühr (valsts nodeva) bei der Eintragung des Eigentums ins Grundbuch, gezahlt vom Käufer. Das ist praktisch die einzige große Erwerbsabgabe; eine gesonderte Grunderwerbsteuer kennt Lettland nicht.

Litauen

0 %

Es fällt KEINE Grunderwerbsteuer an. Litauen ist eines der wenigen Länder Europas ganz ohne Erwerbsteuer auf den Immobilienkauf. Der Käufer trägt nur die Notar- und die Registergebühr.

Griechenland

3,09 %

3,09 Prozent (3 Prozent plus 0,09 Prozent kommunaler Zuschlag) auf den Kaufpreis oder den höheren amtlichen Objektivwert, gezahlt vom Käufer. Beim Neubau vom Bauträger gilt eigentlich Umsatzsteuer von 24 Prozent statt der Grunderwerbsteuer; diese Umsatzsteuer ist jedoch bis 31. Dezember 2026 ausgesetzt, sodass derzeit auch Neubauten die 3,09 Prozent zahlen.

Zypern

1,5 %

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie fallen gestaffelte Übertragungsgebühren an: 3 Prozent bis 85.000 Euro, 5 Prozent bis 170.000 Euro, 8 Prozent darüber. Darauf gilt ein dauerhafter Rabatt von 50 Prozent, sodass effektiv 1,5, 2,5 und 4 Prozent anfallen, gezahlt vom Käufer. Beim Neubau, auf den Umsatzsteuer erhoben wird, entfallen die Übertragungsgebühren ganz.

Malta

5 %

Fünf Prozent des Kaufpreises, gezahlt vom Käufer, davon ein Prozent bei Unterzeichnung des Kaufversprechens und der Rest bei der finalen Übertragung. Für Erstkäufer sind die ersten 200.000 Euro von der Steuer befreit (Ersparnis bis 10.000 Euro), darüber gelten fünf Prozent. Weitere Ermäßigungen bestehen für Gozo und für Immobilien in ausgewiesenen Altstadtzonen (UCA).

Bulgarien

2,5 %

Die Grunderwerbsteuer setzt die jeweilige Gemeinde fest, im gesetzlichen Rahmen von 0,1 bis 3 Prozent. In den großen Städten Sofia, Plovdiv, Varna und Burgas sind es 3 Prozent, bemessen am Kaufpreis oder der höheren steuerlichen Bewertung. Gezahlt vom Käufer.

Rumänien

0 %

Der Käufer zahlt KEINE Grunderwerbsteuer. Beim Verkauf durch eine Privatperson fällt eine Transfersteuer als Einkommensteuer an, die aber der VERKÄUFER trägt (gestaffelt nach Haltedauer, auf den Wert über einem Freibetrag). Für den Käufer bleiben nur die Notar- und die Grundbuchgebühr.

Serbien

2,5 %

2,5 Prozent vom Marktwert beim Kauf einer Bestandsimmobilie. Gesetzlich schuldet der Verkäufer die Steuer, doch in der Praxis überwälzt der Kaufvertrag sie meist auf den Käufer. Beim Neubau vom Bauträger fällt statt der Grunderwerbsteuer Umsatzsteuer an (10 Prozent für Wohnraum), beide zusammen nie.

9 Länder ohne einen einzigen landesweiten Satz

Hier entscheidet das Bundesland, der Kanton, die Region oder die Preisstufe. Wer für diese Länder eine einzelne Prozentzahl nennt, nennt eine Zahl, die es so nicht gibt.

Irland

Stamp Duty

Wohnimmobilien: 1 Prozent auf den Anteil bis 1 Million Euro, 2 Prozent auf den Anteil bis 1,5 Millionen, 6 Prozent auf alles darüber. Unbebautes Grundstück ohne verbundenen Bauvertrag fällt nicht darunter, sondern trägt den Satz für nicht-wohnliche Liegenschaften von 7,5 Prozent.

Deutschland

Grunderwerbsteuer

Der Bundessatz beträgt 3,5 Prozent. Seit 2006 darf jedes Bundesland seinen eigenen Satz festlegen, und die Spanne reicht von 3,5 Prozent (Bayern, Sachsen) bis 6,5 Prozent (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein). Der Satz hängt also allein daran, wo das Objekt liegt.

Schweiz

Handänderungssteuer

Die Steuer ist kantonal, die Spanne reicht von null bis rund 3,3 Prozent. Die Kantone Zürich, Zug, Aargau, Glarus, Schaffhausen, Tessin und Uri erheben KEINE Handänderungssteuer und verlangen nur eine geringe Gebühr. In Zürich ist sie seit 2005 abgeschafft. Eine Schweizer Durchschnittszahl führt deshalb in die Irre.

Italien

Imposta di registro

2 Prozent bei der prima casa, also der Hauptwohnung mit Wohnsitzpflicht in der Gemeinde, sonst 9 Prozent. Beide Sätze gelten auf den valore catastale, wenn das prezzo-valore-Verfahren beantragt wird. Die Steuer beträgt mindestens 1.000 Euro.

Spanien

Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP)

Beim Kauf einer Bestandswohnung erhebt die comunidad autónoma den ITP. Der subsidiäre Satz des Staates liegt bei 6 Prozent, die Regionen setzen eigene Sätze fest: 4 Prozent im Baskenland, 6 Prozent in Madrid und Navarra, 8 Prozent in mehreren Regionen, in Valencia seit 1. Juni 2026 gestaffelt 9 Prozent bis 1 Million Euro und 11 Prozent darüber (zuvor pauschal 10 Prozent), 10 bis 11 Prozent gestaffelt in Katalonien. Ohne die Region ist keine Zahl möglich.

Frankreich

Droits de mutation à titre onéreux (DMTO)

Zusammengesetzt aus dem Satz des département, dem kommunalen Anteil von 1,20 Prozent und einer Erhebungsgebühr auf den Departementsanteil. Der Regelsatz des département von 4,50 Prozent ergibt zusammen 5,80 Prozent. Seit 2025 dürfen die départements auf 5,00 Prozent erhöhen, was zusammen rund 6,32 Prozent ergibt; mittlerweile haben rund drei Viertel der départements davon Gebrauch gemacht (73 von rund 96 laut den Conseils départementaux, Stand Juli 2026), Beschlüsse nach dem 15.04.2025 wirken erst ab dem 01.01.2026.

Belgien

Registratierechten (Verkooprecht)

Flandern: 2 Prozent für die einzige eigene Wohnung zur Selbstnutzung, sonst 12 Prozent. Seit dem 01.01.2026 ist die Bedingung verschärft, der Käufer muss mindestens ein Jahr ununterbrochen selbst dort seinen Hauptwohnsitz haben. Wallonien: 12,5 Prozent, ermäßigt 3 Prozent für die eigene und einzige Wohnung. Brüssel: 12,5 Prozent ohne ermäßigten Satz, dafür ein abattement auf einen Teil der Bemessungsgrundlage. Brüssel ist damit 2026 die teuerste Region.

Portugal

Imposto Municipal sobre as Transmissões (IMT)

Progressiver Stufentarif bis 7,5 Prozent, mit eigenen Stufen für die dauerhaft selbst genutzte Wohnung. Die Stufenbeträge wurden für 2026 um 2 Prozent angehoben; bis 106.346 Euro fällt bei eigener dauerhafter Wohnung kein IMT an. Der IMT Jovem befreit Erstkäufer bis 35 Jahre vollständig bis 330.539 Euro und teilweise bis 660.982 Euro.

Vereinigtes Königreich

Stamp Duty Land Tax (SDLT)

England und Nordirland: null Prozent bis 125.000 Pfund, 2 Prozent bis 250.000, 5 Prozent bis 925.000, 10 Prozent bis 1,5 Millionen und 12 Prozent darüber. Erstkäufer zahlen null Prozent bis 300.000 Pfund und 5 Prozent bis 500.000; über 500.000 entfällt die Erleichterung vollständig. Auf eine zusätzliche Wohnung kommen 5 Prozentpunkte auf jede Stufe, für Käufer ohne Wohnsitz im Vereinigten Königreich weitere 2 Prozentpunkte.

Bei jedem Posten steht, wie verbindlich er ist. Gesetzlich feste Sätze und amtliche Tarife lassen sich nachrechnen, gesetzliche Obergrenzen lassen sich durchsetzen, frei vereinbarte Posten sind Marktbeobachtungen und verhandelbar. Regionale Sätze hängen am Ort des Objekts und sind vor dem Kauf am geltenden Landesrecht zu prüfen.

Ein Dossier rechnet die Nebenkosten für Ihr Objekt durch und sagt dazu, worauf jeder Posten sich stützt. Objekt prüfen lassen.

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